Heilmittelkatalog (gilt nur für gesetzliche Krankenkassen!)
In diesem Katalog sind Art, Anzahl (insgesamt und Anzahl pro Woche) und die Verordnungsfähigkeit von Leistungen der Physiotherapie aufgelistet, die bei bestimmten Erkrankungen und Symptomen verordnet werden können.
Danach richtet sich die Entscheidung des Arztes ob und wie viele Behandlungen stattfinden können.
Für chronisch erkrankte Menschen und in besonderen Fällen gibt es auch Ausnahmeregelungen, sogenannte Praxisbesonderheiten.
Behandlungsbeginn
Wenn nicht anders vom Arzt vermerkt sollte die erste Behandlung bei Kassenrezepten binnen 14 Tagen erfolgen, ansonsten verliert das Rezept seine Gültigkeit. Eine Verlängerung dieser Zeitspanne z.B. bei bereits geplantem Urlaub, muss auf dem Rezept unter „Behandlungsbeginn spätestens am……..“ von der verordnenden Praxis mit Stempel und Unterschrift versehen, notiert werden.
Bei PrivatpatientInnen gibt es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen.